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Impressum

Herausgeber

Theodor-Schüz-Realschule Herrenberg
Rektor Jörg Weinmann
Längenholz 13
71083 Herrenberg

Fon (0 70 32) 94 99 – 30
Fax (0 70 32) 94 99 – 39
Poststelle@tsr.hbg.schule.bwl.de

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Konzept, Gestaltung und Umsetzung Webseite
Gunnar Wiktor

 

Entwurf und Realisierung Logo
www.wix.com/editor

 

Rechtliche Hinweise

Die Inhalte (Text- und Bildmaterial) werden Internet-Nutzern ausschließlich zum privaten, eigenen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Jede gewerbliche Nutzung der Inhalte dieses Online-Angebotes ist unzulässig.

Durch das Urteil vom 12. Mai 1998 “Haftung für Links” (312 O 85/98) hat das Landesgericht Hamburg eindeutig entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat, also haftbar gemacht werden kann; dies kann nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Die Redaktion der Homepage der Theodor-Schüz-Realschule distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher gelinkter Seiten auf www.tsr-hbg.de und verweist darauf, dass sie weder Einfluss auf Gestaltung und Inhalte der gelinkten Seiten hat noch sich diese Inhalte zu eigen macht.

 

 

Haftung und Copyright

Die Inhalte auf der Website www.tsr-hbg.de und allen ihren Unterprojekten wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für fehlerhafte oder unrichtige Informationen ist ausgeschlossen.
Alle in den Texten möglicherweise erwähnten Markennamen und Warenzeichen sind geschütztes Eigentum ihrer Inhaber.
Die Inhalte der Seiten wie Texte, Fotos und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt.

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Hinweise zum Recht am eigenen Bilde

Die Veröffentlichung von Bildern auf der Homepage der Theodor-Schüz-Realschule unterliegt den im Kunsturhebergesetz genannten Bedingungen zum Recht am eigenen Bilde. (Siehe dazu: Auszug aus dem Kunsturhebergesetz, §22 und §23)
Für alle Bilder von Personen gilt daher:

  • Einzelporträts von Schülern oder Lehrern erfolgen nur mit deren Einwilligung oder der Einwilligung Erziehungsberechtigter.

  • Bilder von Personengruppen, die auf Veranstaltungen entstanden sind oder zum Zwecke der Veröffentlichung (z.B. Klassenbilder, Kollegiumsbild etc.) gemacht wurden, beachten die Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes (hier besonders § 23 Abs.1, Nr. 3 KunstUrhG).Die Theodor-Schüz-Realschule geht in diesen Fällen von einem durch die Teilnahme erteilten Einverständnis der abgebildeten Personen aus, bis durch einen Widerspruch durch eine betreffende Person oder eines Erziehungsberechtigten das Gegenteil bekannt wird.

Im Übrigen behält sich die Theodor-Schüz-Realschule im Auftrag der Urheber alle Rechte an den veröffentlichten Bildern vor. Eine weitere Verwendung kann nur mit Einverständnis der Theodor-Schüz-Realschule erfolgen.

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Einzelne Bildnachweise:

Band | © ehrenberg-bilder | fotolia.com
Boy with a headache | © Jan H. Andersen | fotolia.com
Smilies.eps | © shutterstock.com
Trompeten mit Trommel und Hut | © josef@roehner.com | fotolia.com
Foto Kunstwerk Theodor Schüz | © Kulturkreis Nufringen e.V.

 

Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)
Auszug

§ 22 Recht am eigenen Bilde
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 Ausnahmen zu § 22
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

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