Konrektor
Konrektor
Konrektor
Theodor - Schüz - Realschule
- Schule mit bilingualem Zug, Bläserklassenprofil, Naturklasse und Kletter- Radklasse -
Informationen A-Z
A
F
B
G
D
E
H
I
J
K
M
N
O
V
P
R
Z
S
L
S
Abmeldung vom Religionsunterricht
Nur in den ersten 14 Tagen zu Beginn des Schuljahres bzw. Schulhalbjahres ist eine Abmeldung vom Religionsunterricht und nur aus ‚Glaubens- und Gewissensgründen’ möglich (ab dem 14. Lebensjahr). Dafür wird dann die Teilnahme am Ethikunterricht Pflicht (ab Klasse 8).
Beratungslehrerin
Die Beratungslehrerin ist zuständig für die Unterstützung bei Lerntechniken, Leistungsproblemen oder Motivationsproblemen. Sie kann konkret Hilfe innerhalb einer Klasse oder in der Arbeit mit dem einzelnen Kind und den Eltern anbieten. Ebenso arbeitet sie auf Wunsch mit außerschulischen Partnern oder Lehrkräften zusammen. Prinzipiell unterliegt jede Beratung der Schweigepflicht. Sie können über das Sekretariat Termine bei der Beratungslehrerin vereinbaren ( siehe Reiter "Beratungslehrerin" oder selbst Kontakt aufnehmen.)
Beurlaubung
Sollte ein Schüler wegen eines besonderen Anlasses mehrere Tage, Wochen oder Monate nicht am Unterricht teilnehmen können, erfolgt die Genehmigung über die Schulleitung nach entsprechendem schriftlichem Antrag. Bei ein- bis zweitägigen Beurlaubungen (Ausnahme direkt vor bzw. nach Schulferien) sind die Klassenlehrer zuständig.
​
BORS
Beim Themenorientierten Projekt werden in enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, sowie den Firmen, Behörden und Schulen in Herrenberg und Umgebung Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt vermittelt und Hilfen für die Berufswahl gegeben (insbesondere in Klasse 9). Ein Schwerpunkt ist die Betriebs- und Arbeitsplatzerkundung.
Buchbeschädigung
Sollte ein Schüler zu Beginn des Schuljahres bei den ausgegebenen Schulbüchern eine Beschädigung feststellen, so ist dies unmittelbar beim Fachlehrer zu melden. Ansonsten muss die Beschädigung am Ende des Schuljahres wertmäßig ausgeglichen werden. Bei Verlust eines Buches muss dieses ersetzt werden. (s. Elterninformation „Bücherausleihe“)
Elterntaxis
Ein Anliegen der drei Längenholzschulen ist es, dass der Schulweg ggf. in Kombination mit Bus und Bahn, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wird. Elterntaxis sind auf dem Schulgelände bzw. in den Parkbereichen nicht erwünscht. Falls es im Einzelfall notwendig sein sollte, gibt es vor dem Längenholz-Schulgelände fünf als „Elterntaxi“ gekennzeichnete Kurzzeitparkplätze, die zum Ein- und Aussteigen genutzt werden können.
Englandfahrt
Die Englandfahrt wird an der TSR seit vielen Jahren durchgeführt und soll den Teilnehmern ermöglichen, Land und Leute kennen zu lernen. Es können jedes Jahr 60 Schülerinnen und Schüler aus der Klassenstufe 8 an der Sprachreise teilnehmen. Ausschlaggebend für die Teilnahme sind vor allem Verhalten und Jahresleistung, zudem müssen die Schüler eine Bewerbung bei den koordinierenden Lehrern der Sprachreise abgeben und an einer Informationsveranstaltung teilnehmen.
Jedes Schulversäumnis muss von einem Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden. Spätestens am zweiten Tag der Verhinderung muss die Entschuldigung schriftlich vorliegen. Wenn Sie Ihr Kind am ersten Tag (fern)mündlich entschuldigt haben, ist spätestens am dritten Tag eine schriftliche Mitteilung einzureichen. (E-Mails gelten nicht als schriftliche Entschuldigung.)
EuroKom
Die EuroKom ist eine Kommunikationsprüfung in Klassenstufe 10 im Fach Englisch. Die Schülerinnen und Schüler sollen hierbei zeigen, dass sie in der Lage sind, persönliche Begegnungen sprachlich zu gestalten, Sprache anzuwenden, Inhalte zu verstehen, Ergebnisse zu präsentieren, sowie Sachverhalte und Standpunkte zu diskutieren.
Exkursionen
In einzelnen Fächern können die Fachlehrer zur Vertiefung oder Veranschaulichung von Lerninhalten Ausfahrten, Ausflüge oder Wanderungen nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung durchführen. Die Aufsichtspflicht liegt in dieser Zeit bei der begleitenden Lehrkraft. Die Schüler sind immer über den Schulträger versichert.
Fahrkarten
Eine große Anzahl unserer Schüler/innen nimmt den Personennahverkehr nach Herrenberg in Anspruch.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Abo-Center.
DB-Vertrieb/VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart)
0711-76 16 41 93
Naldo (Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH)
0731-15 50 532
Für Personen, die nur monatsweise (z. B. im Winter) fahren wollen oder Personen, die nicht ins Abo wollen, steht ergänzend ab 01.03.2023 ein netzweit gültiges MonatsTicket „AusbildungsTicket U 27“ für 47,00 € zur Verfügung (keinerlei Kostenersatz durch die Landkreise).
​​
​
​
--> Informationen zum D-Ticket JugendBW <--
​
Schülerinnen und Schüler, die eine Polygo-Fahrkarte verlieren, senden bitte an folgende E-Mail ihre Verlustmeldung: abo-vvs-scool@deutschebahn.com
Die Ersatzchipkarte kostet eine Gebühr von 15,-- Euro. Die alte Fahrtberechtigung wird elektronisch gesperrt.
Ferien und bewegl. Feiertage
Die Ferienpläne gibt es hier:
​
​
Fiese Falle
Dieses Angebot ist ein Baustein der Suchtprävention und richtet sich an die Klassenstufe 5. Thematisiert wird das Rauchen. Die Veranstaltung dauert zwei Schulstunden und wird von einem externen Trainer moderiert. Nähere Informationen unter
​
F.Ü.R.-Projekt
Das F.Ü.R.-Projekt (Freunde Üben Rücksicht) ist ein Projekt zur Prävention einer zunehmenden Gewaltbereitschaft unter Schülern. Ziel des Projektes ist es, die Klassengemeinschaft zu stärken und destruktives Verhalten abzubauen. Themen wie: · Sensibilisierung für verschiedenartige Gewaltformen (verbal, psychisch, körperlich) · Zivilcourage und Entwicklung von Sozialkompetenz (Achtung der Würde der Mitmenschen) · Förderung eines positiven Selbstwertgefühles · Umgang mit Wut und Aggression. Das Projekt dient der Vermittlung von Werten und der Stärkung einer Grundhaltung, geprägt durch Respekt, Achtung und Toleranz. Das Projekt ist ein reines Elternprojekt für die jeweils neuen 5. Klassen.
Informationen gibt es bei Frau Schlotter unter folgender E-Mailadresse: Schlottermichi75@gmail.com
​
Gesamtelternbeirat (GEB)
Die Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter aller Schulen des Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Diese wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung. Aufgaben des GEBs sind u.a.: · Fragen zu beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers berühren · Vorschläge, Anregungen, Empfehlungen von allgemeiner Bedeutung an den Schulträger bzw. die Schulaufsichtsbehörde zu richten · Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage mitzuwirken · Zum Verständnis der Eltern für die Entwicklung des örtlichen Schulwesens beizutragen. Weitere Infos (Ferienkalender, Termine, Projekte…) sind unter www.geb-herrenberg.de zu finden.
Handynutzung
Auf dem gesamten Schulgelände dürfen kommunikations-elektronische Geräte (z.B. Handys, Smartphones, Tablets usw.) nur mit Erlaubnis Lehrers als Unterrichtsmittel. Sie müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Verstöße hiergegen sind Verstöße gegen die Hausordnung und werden sanktioniert.
Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten gilt der Infektionsschutz hinsichtlich besonderer gesundheitlicher Anforderungen und meldepflichtiger Krankheiten. Seuchenrechtsneuordnungsgesetz vom 20.07.2000 (zuletzt geändert am 31.10.2006) geregelt. Zu den meldepflichtigen Krankheiten zählen u.a. Keuchhusten, Masern, Mumps, Diphtherie und auch Lausbefall. Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz (IFSG) finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html
Klassenelternvertreter
In der Klassenpflegschaftssitzung eines neuen Schuljahres werden pro Klasse zwei Klassenelternvertreter für jeweils zwei Jahre gewählt. Jeder an der Klassenpflegschaftssitzung anwesende Sorgeberechtigte kann sich wählen lassen. Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem: · die Interessen der Elternschaft zu wahren, · Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiterzugeben. · an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen. Sie laden zur Sitzung der Klassenpflegschaft (Elternabend) ein und nehmen an den Sitzungen des Elternbeirats der Schule teil. Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte.
Klassenpflegschaft (Elternabend)
Elternabende sind für jedes Schulhalbjahr vorgeschrieben. Die Versammlung setzt sich zusammen aus den Eltern der Klasse und den in der Klasse unterrichtenden Lehrern. Zu diesen Elternabenden lädt der Elternvertreter in Absprache mit dem Klassenlehrer ein und leitet den Abend. Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.
Krankenzimmer
Das Krankenzimmer befindet sich neben dem Sekretariat. Eltern von Schülern mit Krankheiten, bei denen im Alltag besondere Dinge zu beachten sind (z.B. Verabreichen einer bestimmten Medizin im Notfall), geben diese Information bereits bei der Schulanmeldung im Sekretariat an. Generell gibt es im Sekretariat keine Medikamente. Pflaster können bei kleineren Wunden ausgegeben werden. Sollte ein Schüler einen kleinen Unfall haben, wird der Schulsanitätsdienst, die Eltern und gegebenfalls ein Krankenwagen benachrichtigt.
​
Läuse
Der Lausbefall eines Kindes ist meldepflichtig (im Sekretariat). Das Kind darf erst nach der Behandlung mit einem lausabtötenden Mittel wieder die Schule besuchen!
​
Lehr- und Lernmittel
Ihre Tochter/Ihr Sohn hat die vom Schulträger finanzierten lernmittelfreien Bücher erhalten.
​
Viele davon sind neu oder nur wenig gebraucht und sollten noch öfter ausgeliehen werden können. Ich bitte Sie darauf zu achten, dass die Bücher eingebunden und sorgfältig behandelt werden. Zur Schonung der Bücher trägt auch ein fester Boden in der Schultasche erheblich bei.
​
Bitte verwenden Sie unzerbrechliche Getränkeflaschen und schützen Sie diese zusätzlich vor dem Auslaufen von Flüssigkeit!
Wir sind verpflichtet, für übermäßig abgenutzte Bücher am Schuljahresende eine Entschädigung zu verlangen.
​
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Probealarm
Innerhalb der ersten zwei Monate eines neuen Schuljahres wird das reibungslose, komplette Räumen des Schulgebäudes im Brandfall geprobt. Der Alarm wird in Verbindung mit einer entsprechenden Durchsage von der Schulleitung ausgelöst. Alle Klassen verlassen die TSR zügig in Begleitung der jeweiligen Fachlehrer und begeben sich zu den Sammelplätzen.
Profilklassen
Die TSR bietet außer den Regelklassen die Profile "Bläserklasse" und ein bilinguales Profil an.
Weitere Informationen zu den Profilen finden Sie hier.
Religionsunterricht
Die evangelischen und katholischen Schüler besuchen den (konfessionsgebundenen) Religionsunterricht. Für Schüler anderer Konfessionen ist der Schüler/in ab der Klasse 5 verpflichtent das Unterrichtsfach Ethik belegen. Mit einer entsprechenden Erklärung der Eltern ist konfessionsungebundenen Schüler eine freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht möglich.
Schließfächer
Schließfächer für die Schule können direkt online verwaltet und gebucht werden. Bitte wenden Sie sich an Astra Direkt.
Schulplaner
Er ist Hausaufgaben-/Kommunikationsheft und Terminplaner und unterstützt die Arbeitsplanung und Zeiteinteilung. Außerdem dient er als wichtige Informationsquelle (z. B. Hausordnung und Kontaktdaten) und unkompliziertes Kommunikationsmittel zwischen Eltern und Schule. Für schriftliche Entschuldigungen sollen entsprechende Formblätter aus dem Planer genutzt werden.
Schulsozialarbeit
Die Aufgabe des Schulsozialarbeiters Herr Bräuning ist es, Schüler, Eltern und Lehrer bei allen sozialen Fragen rund um die Schule zu beraten. Nähere Informationen finden Sie hier.
Sportunterricht
Die Teilnahme am Sportunterricht ist verpflichtend. Sollte ein Schüler aufgrund einer Unpässlichkeit kurzfristig nicht teilnehmen können, benötigt er eine Entschuldigung. Trotzdem ist er zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet. Sollte ein Schüler längerfristig nicht oder nur teilweise teilnehmen können, benötigt er dafür ein entsprechendes ärztliches Attest. Der Sportlehrer vereinbart mit dem Schüler eine individuelle Regelung für den Unterrichtsbesuch. Hier die
Verbrauchsmaterialien
Außer den bereits erwähnten Büchern erhielten die Schüler unserer Schule bislang die Workbooks für Englisch und Französisch kostenlos.
​
Hinzu kommen die von den Lehrern erstellten Arbeitsblätter, Kopien, Kanzleibögen für Klassenarbeiten, das Mitteilungsheft und eine Abschlusszeugnismappe mit dem Zeugnis der Mittleren Reife für jeden Schüler.
​
Die anfallenden Kosten für diese bereitgestellten Materialien zwingen uns, einen Unkostenbeitrag in Höhe von 4 € pro Schüler und Schuljahr zu erheben.
​
Die Gesamtlehrerkonferenz und der Elternbeirat haben diesem Antrag zugestimmt.
Verkehrsausschuss
Im schulübergreifenden Verkehrsausschuss werden alle Themen rund um die Verkehrssicherheit und die Bussituation besprochen. Mitglieder sind Lehrer, Schüler, Eltern, die Polizei, Vertreter des Ordnungsamtes und Vertreter der Busunternehmen. Für die 5. Klassen gibt es am Schuljahresanfang ein Bustraining unter Beteiligung der lokalen Busunternehmen. In unregelmäßigen Abständen und unangekündigt finden in Zusammenarbeit mit der Polizei Radkontrollen statt. Weitere Informationen
Verkehrssicherheitstag
Meist im Sommer findet für alle Schüler der Klassenstufe 8 des Längenholzschulzentrums der verbindliche Verkehrssicherheitstag statt, zu dem jeder Schüler sein Fahrrad mitbringt sollte. Neben Bremsübungen, Radgeschicklichkeitsparcours und anderen Stationen wird das Fahrrad einem kostenlosen Sicherheitscheck unterzogen.
Versetzung
In welchen Fällen die Versetzung in die nächste Klassenstufe erfolgen kann, ist in der Versetzungsordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zeugnis
In den Klassenstufen 5 und 6 gibt es im Zeugnis keine Verhaltens- und Mitarbeitsnoten, sondern eine Verbalbeurteilung. In den Klassenstufen 6 bis 9 werden Mitarbeits- und Verhaltensnoten erteilt. Die Zeugnishefte der Klassen 5 bis 9 müssen nach den Ferien unterschrieben über die Klassenlehrer an das Sekretariat zurückgegeben werden.